Besitzer von Immobilien, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung sanieren möchten, haben sehr oft Anspruch auf einen Zuschuss oder einen Sanierungskredit der KfW Förderbank.
Imobilienbesitzer können drei verschiedene Zuschüsse bei der KfW Förderbank beantragen
Als Zuschüsse für eine Sanierung hat die KfW Förderbank zurzeit drei Förderprodukte im Programm. Der Zuschuss 430 wird bis zu 30000 Euro gewährt und eignet sich für die Sanierung zum KfW-Effizenzhaus oder für einzelne Maßnahmen. Beim Zuschuss 431 wird die Baubegleitung mit Fördergeldern bis zu 4000 Euro unterstützt. Dieser Zuschuss ist auch für den Erwerb von Zertifikaten geeignet. Bei der Fördermaßnahme 433 wird der Einbau von energieeffizienten Brennstoffzellen bezuschusst. Pro Brennstoffzelle werden Zuschüsse von bis zu 28800 Euro gezahlt. Die Fördemaßnahme ist für Neubauten und Bestandsimmobilien geeignet.
Die Sanierung von Immobilien wird auch mit Krediten gefördert
Für die Sanierung von Wohneigentum bietet die KfW Förderbank derzeit zwei verschiedene Kredite an. Es handelt sich dabei um die Fördermaßnahmen 151 und 167. Der Kredit 151 wird für die Sanierung eines KfW-Effizienzhauses oder auch einzelne energetische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Der Sanierungskredit wird allen Antragstellern zur Verfügung gestellt, die Wohnraum energetisch sanieren möchten oder sanierten Wohnraum kaufen. Bei der Fördermaßnahme 167 handelt es sich um einen Ergänzungskredit, der bei der Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien bis zu einer Höhe von 50000 Euro je Wohneinheit gewährt wird. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei einem festen Zinssatz.
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